Willkommen

Osteopathie lernen in Münster!
Ausbildungsstart: 23. Januar 2025

Daom Osteopathie Behandlung

Ausbildung Osteopathie: hier geht es zu unserem FAQ-Video.

Weihnachtsferien

Unsere Geschäftsstelle ist ab dem 06.01.2025 wieder besetzt. Das gesamte Team der DAOM® wünscht eine friedliche Weihnachtszeit und einen guten Start in das neue Jahr!

Die DAOM® steckt im Adventskalender

Türchen oder Kläppchen? Egal welcher Begriff lieber benutzt wird, das Öffnen und Raten lohnt sich: die DAOM® versteckt sich dieses Jahr zum ersten Mal hinter 3 Türchen (Kläppchen) des online-Adventskalenders auf physiotherapeuten.de. Schokolade wird hier nicht digital versteckt, aber es gibt etwas zu gewinnen…

AOK zieht Aussage zur BAO-Qualität zurück

Verwundert müssen wir feststellen, dass unser hier veröffentlichter Beitrag vom 27.08.2024 schon wieder überholt ist: Die AOK Allgemeine Ortskrankenkasse hat ihre eigene Veröffentlichung zur BAO-Qualität in der Osteopathie-Ausbildung zurückgezogen! Noch erstaunlicher ist in diesem Zusammenhang eine Pressemitteilung des VOD Verband der Osteopathen Deutschland vom 27.09.2024 mit der Aussage, dass die DAOM® und andere Institutionen eine Falschmeldung in Umlauf gebracht hätten. Dass dies wiederum falsch ist, kann durch Screenshots belegt werden. Vollends irritierend ist der wie von Zauberhand verschwundene Satz auf der AOK-Website, „Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) entsprechen…“ – Was auch immer hinter den Kulissen passiert ist, das Verhalten des VOD stimmt nachdenklich. Die BAO Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie weist darauf hin, dass die neu gewählte Formulierung der AOK keinerlei Qualitätsansprüche mehr an die Osteopathie-Ausbildung stelle. Wir werden die Angelegenheit weiter verfolgen.

AOK setzt BAO-Ausbildung voraus

Die AOK Allgemeine Ortskrankenkasse stärkt die BAO-Qualität in der Osteopathie-Ausbildung! Auf der Webseite der AOK, die nach eigenen Angaben rund 27 Millionen Menschen und damit fast jeden Dritten in Deutschland versorgt, heißt es: „Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall.“

In acht von elf AOK-Regionalverbänden gilt die neue Qualitätsregelung bereits: Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost, NordWest, „Plus“ (Sachsen/Thüringen), Rheinland/Hamburg, Rheinland-Pfalz/Saarland. Ab sofort gilt also nicht mehr die Mitgliedschaft in einem bestimmten osteopathischen Berufsverband als Voraussetzung für die Erstattung von Behandlungskosten.